Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den mobilen Eiswagen- und Crêpe-Service von Kalte Auszeit
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Kalte Auszeit und dem Auftraggeber über den Einsatz eines mobilen Eiswagens bzw. Crêpe-Services auf Veranstaltungen.
- Vertragspartner ist: Kalte Auszeit, Alexander Zingsheim, Auf’m Hagedorn 5, 53909 Zülpich, kalteauszeit@gmail.com, 015140362498.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Kalte Auszeit ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
- Angebote von Kalte Auszeit sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot innerhalb der angegebenen Frist in Textform annimmt oder Kalte Auszeit den Auftrag in Textform bestätigt.
- Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das konkrete Angebot, die Auftragsbestätigung und diese AGB. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: (1) individuelles Angebot/Auftragsbestätigung, (2) diese AGB.
§ 3 Leistungsgegenstand
- Kalte Auszeit erbringt einen mobilen Eiswagen- und/oder Crêpe-Service am vereinbarten Veranstaltungsort. Eine Vermietung des Anhängers ohne Personal erfolgt nicht.
- Der Umfang der Leistung, insbesondere Einsatzdauer, Sortiment, Anzahl der Sorten, Toppings, Soßen, Crêpes, Zusatzstunden und sonstige Extras, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
- Angaben zu Gästezahlen, Laufzeiten und Mengen dienen der Kalkulation. Soweit nicht ausdrücklich als garantiert vereinbart, stellen sie keine Beschaffenheitsgarantie dar.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat einen geeigneten, ebenen und gefahrlos anfahrbaren Stellplatz bereitzustellen. Der Stellplatz muss mit PKW und Anhänger erreichbar sein.
- Der Auftraggeber stellt für die gesamte Einsatzdauer unentgeltlich einen funktionsfähigen 230-V-Stromanschluss in unmittelbarer Nähe des Stellplatzes bereit. In der Regel wird ein 40m Verlängerungskabel mitgebracht. Dies stellt die Maximalentfernung zum Eiswagen dar.
- Erforderliche Genehmigungen, Zufahrtsrechte, Sondernutzungserlaubnisse, Zustimmung des Eigentümers oder sonstige öffentlich-rechtliche Erlaubnisse für den Veranstaltungsort beschafft der Auftraggeber auf eigene Kosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Kann die Leistung wegen fehlender Mitwirkung, mangelnder Zuwegung, fehlendem Stromanschluss oder unzutreffenden Angaben des Auftraggebers nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch von Kalte Auszeit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB bestehen; weitergehende Schäden bleiben vorbehalten.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
- Es gelten die im Angebot genannten Preise in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
- Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine Anzahlung in Höhe von [30] % des Auftragswertes innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen kann Kalte Auszeit Vorkasse in voller Höhe verlangen.
- Mehrleistungen, Zusatzstunden, Zusatzsorten, zusätzlicher Warenverbrauch außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sowie vor Ort nachbestellte Extras werden gesondert berechnet.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Für Unternehmer gilt zusätzlich die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
§ 6 Änderungen, Gästezahl und Mehrleistungen
- Änderungen des Leistungsumfangs, insbesondere der Gästezahl, des Veranstaltungsorts, der Einsatzzeit oder des Sortiments, bedürfen der Zustimmung von Kalte Auszeit in Textform.
- Maßgeblich für die Kalkulation ist die im Angebot genannte Gästezahl. Erhöht sich die tatsächliche Gästezahl oder der gewünschte Leistungsumfang wesentlich, ist Kalte Auszeit berechtigt, den Preis angemessen anzupassen oder die Leistung auf den vereinbarten Umfang zu begrenzen.
- Eine verbindliche Mitteilung der finalen Gästezahl muss spätestens 7 Kalendertage vor der Veranstaltung erfolgen.
§ 7 Rücktritt/Stornierung durch den Auftraggeber
- Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei Kalte Auszeit.
- Im Fall einer Stornierung kann Kalte Auszeit eine angemessene Entschädigung in Form folgender Stornopauschalen verlangen, sofern nicht im Einzelfall ein höherer Schaden nachgewiesen wird:
- bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 27 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 6 bis Veranstaltungstag oder bei Nichtabnahme 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
- Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Kalte Auszeit kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
- Nicht stornierbare, speziell für die Veranstaltung beschaffte Waren oder Materialien, die nicht anderweitig verwendet oder zurückgegeben werden können, sind zusätzlich in tatsächlich angefallener Höhe zu erstatten.
§ 8 Rücktritt, Unterbrechung oder Absage durch Kalte Auszeit
- Kalte Auszeit ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung zu unterbrechen, wenn die Durchführung aus Gründen, die Kalte Auszeit nicht zu vertreten hat, unzumutbar oder unmöglich ist. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, behördliche Verbote, sicherheitsrelevante Wetterlagen, unverschuldete technische Ausfälle, Krankheit ohne zumutbare Ersatzmöglichkeit oder sonstige erhebliche Störungen.
- In diesem Fall wird Kalte Auszeit den Auftraggeber unverzüglich informieren. Bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen.
- Muss eine laufende Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aufgrund höherer Gewalt abgebrochen werden, ist Kalte Auszeit berechtigt, die Leistung einzustellen. Bereits erbrachte Leistungen und bereits angefallene, nicht mehr vermeidbare Kosten sind anteilig zu vergüten.
§ 9 Witterung und Veranstaltungsdurchführung
- Normale Witterungseinflüsse, insbesondere übliche Sommerhitze, Wind oder leichter Regen, berechtigen den Auftraggeber grundsätzlich nicht zur kostenfreien Stornierung, sofern die Leistung mit zumutbaren Schutzmaßnahmen sicher erbracht werden kann.
- Bei Unwetterwarnungen, Sturm, Gewitter, Überschwemmung, erheblicher Glätte oder vergleichbaren Gefahrenlagen kann Kalte Auszeit die Leistung aus Sicherheitsgründen verweigern oder abbrechen.
§ 10 Haftung
- Kalte Auszeit haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung von Kalte Auszeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige ihm zuzurechnende Personen an Fahrzeug, Anhänger, Geräten, Zubehör oder sonstigem Eigentum von Kalte Auszeit verursacht werden, soweit der Schaden nicht von Kalte Auszeit zu vertreten ist.
§ 11 Widerrufsrecht von Verbrauchern
- Soweit dem Auftraggeber als Verbraucher gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, richtet sich dieses nach einer gesonderten Widerrufsbelehrung.
- Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und Abwicklung verarbeitet. Ergänzend gilt die gesonderte Datenschutzerklärung von Kalte Auszeit. Die Datenschutzerklärung ist beigefügt oder kann auch angefragt werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Kalte Auszeit. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
